Produktbeschreibung
Big-Sofa beige von Jockenhöfer Polstermöbel - Modell Gulliver Design im Zeichen der Zeit.
-Angebot ohne Deko, Hocker & Beimöbel-
Markant und eindrucksvoll präsentiert sich das Big-Sofa Gulliver von Jockenhöfer Polstermöbel. Ein wunderschön designtes Modell, welches seines Gleichen sucht. Breite Armlehnen, eine hohe Blocksitzausführung sowie eine dekorative Steppung in der Sitzfläche und an den Außenseiten der Armlehnen verleihen Gulliver einen voluminösen Charakter. Gehüllt in einen beigefarbenen Chenille-Flachgewebe-Bezug, wird mit einer sagenhaften Gesamtstellfläche von ca. 298 x 137 cm ein modernes Flair ausgestrahlt und in Ihren Wohnbereich gebracht. Üppige, aber auch klare Formen sind gekonnt kombiniert mit den insgesamt zwölf, im Preis inbegriffenen, Kissen. Besonders eindrucksvoll sind die vier mittleren Wendekissen, welche passend zum Hauptbezug auffällig gemustert sind. Aufgrund Ihrer perfekten Farbabstimmung gehen diese eine wunderbare Harmonie mit dem Sofa ein. Die Kissenelemente geben diesem ausgefallenen Möbelstück Gemütlichkeit und animieren dazu, sich darin fallen zu lassen, um diese Mischung aus Anmut sowie Behaglichkeit zu genießen. Eine hochwertige, superbequeme Federkern-Polsterung bringt hierzu den erforderlichen Sitz- und Liegekomfort. An Extravaganz kaum zu übertreffen ist das Mega-Sofa ein echtes Must-have für jeden, der ein erlesenes und modisches Update für seinen Wohnbereich sucht. Spielend lässt sich dieses Möbel als Blickfang sowohl mit modernen als auch mit rustikalen Einrichtungsstilen kombinieren. Verpassen Sie also nicht, sich mit diesem Wohlfühlsofa ein wahres Alleinstellungsmerkmal im Freundes- und Bekanntenkreis zu sichern - Gulliver von Job.
Ausführung
- Polstergarnitur von Job - Gulliver
- Jockenhöfer Polstermöbel - Young Living
- Polsterung: Federkern
- im Rücken echt bezogen
- Fußausführung: Kunststoff chromfarbig
- in weiteren Ausführungen erhältlich
Angebot bestehend aus
- XXL-Sofa Gulliver von Jockenhöfer Polstermöbel:
- Variante: 460/29 - 910/09
- 1 x Big Sofa, ca. BHT: 298/88/137 cm
- 4 x große Kissen
- 4 x mittlere Wendekissen
- 4 x kleine Kissen
- im Bezug: Chenille-Flachgewebe beige 460/29
- Wendekissen im Bezug: Chenille-Flachgewebe beige 460/29 / Chenille-Flachgewebe hellgrau 910/09
- Fußvariante: Kunststoff chromfarbig
- weitere Job Polstermöbel Modelle gern auf Anfrage
Maße
Jockenhöfer Polstermöbel
Gulliver | Megasofa beige
(ca. cm) |
Breite | 298 |
Höhe (mit / ohne Kissen) | 88 / 69 |
Tiefe | 137 |
Sitzhöhe | 42 |
Sitztiefe (mit / ohne Kissen) | 68 / 125 |
Armlehne | 23 |
Liegefläche | 241 x 125 |
Hinweise zu Optionen
- Hocker
-
mit Hocker
ca. BHT: 130/42/130 cm
Modellbedingte Hinweise
Eine optisch wellige Oberfläche auf Sitz und Rücken stellt keinen Qualitätsmangel dar, es handelt sich dabei um eine modell- und designbedingte Ausführung. Unterschiedliche Sitzhärten, sowie die resultierenden Falten- und Muldenbildungen sind gebrauchs-, funktions- und nutzungsabhängige Faktoren und stellen somit keinen Sachmangel dar. Das Abzeichnen der Kammern (bei einer Inlettfüllung) und die Steppungsabzeichnung sind konstruktionsbedingt und somit warentypische Eigenschaften.
JOB
Produktsicherheit & Informationen
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller/Verantwortliche Person
JOBON Spolka Z O.O
ul. Bilgorajska 14
22-470 Marl
Polen
E-Mail: info@jockenhoefer.de
Brandgefahr Die verwendeten Materialien am Möbel sind nicht feuerfest. Achten Sie darauf, dass keine Wärmequellen in die Nähe des Möbels kommen.
Sichere Montage Für die Sicherheit ist es sehr wichtig, dass alle Schraubverbindungen fest angezogen sind. Überprüfen Sie diese Verbindungen regelmäßig. Sollten sich Verbindungen gelockert haben, ziehen Sie diese wieder nach, damit man sich nicht verletzen, einklemmen oder hängenbleiben kann. Befestigungselemente und Verschleißteile sollten regelmäßig auf festen Sitz und Abnutzung untersucht werden.
Verletzungsgefahr Das Möbel ist kein Spielzeug. Klappen, Auszüge und andere bewegliche Bauteile am Möbel können bei Fehlnutzung zu Verletzungen führen. Achten Sie darauf, dass keine Kinder oder in ihrem Handeln eingeschränkte Personen die Mechanismen ohne Aufsicht betätigen.