Modell-Hinweise
Das Modell ist im Stoff-Bezug mehrfarbig, im Leder-Bezug jedoch nur einfarbig erhältlich.
Querschläfer- und Bettfunktionen sind konstruktionsbedingt und aufgrund der eingesetzten Materialien nicht für den täglichen Gebrauch / Dauergebrauch geeignet.
Die Polsterung dieses Modells ist bewusst leger verarbeitet. Falten bzw. Wellenbildung auf Sitz-, Rücken- und Armlehnen stellen keinen Qualitätsmangel dar. Es handelt sich hierbei um ein gewolltes und modellbedingtes Erscheinungsbild.
Besteht eine Polstergarnitur aus verschieden geformten Polsterteilen (Eckelement, Verwandlungselemente, Anstellelemente, Abschlusselemente usw.) können die Polster bzw. Funktionsteile konstruktionsbedingt mit unterschiedlichen Unterpolsterungen ausgestattet sein. Daraus können sich verschiedene Sitz- und Liegehärten ergeben, was warentypisch ist und keinen Grund zur Beanstandung darstellt.
- Alle Elemente sind im Rücken echt bezogen.
- Alle angegebenen Maße beziehen sich auf Sitzhöhe ca. 46 cm. Wird eine andere Ausführung gewählt, bitte die Aufmaße beachten!
- Die Kopfteilverstellung bewirkt mit hochgeklapptem Kopfteil eine Gesamthöhe von ca. 101 cm.
- Der Holzfuß 3.24 ist für Hocker nicht geeignet
- Das Modell ist im Stoff-Bezug mehrfarbig, im Leder-Bezug jedoch nur einfarbig erhältlich.
Querschläfer- und Bettfunktionen sind konstruktionsbedingt und aufgrund der eingesetzten Materialien nicht für den täglichen Gebrauch / Dauergebrauch geeignet.
Die Polsterung dieses Modells ist bewusst leger verarbeitet. Falten bzw. Wellenbildung auf Sitz-, Rücken- und Armlehnen stellen keinen Qualitätsmangel dar. Es handelt sich hierbei um ein gewolltes und modellbedingtes Erscheinungsbild.
Besteht eine Polstergarnitur aus verschieden geformten Polsterteilen (Eckelement, Verwandlungselemente, Anstellelemente, Abschlusselemente usw.) können die Polster bzw. Funktionsteile konstruktionsbedingt mit unterschiedlichen Unterpolsterungen ausgestattet sein. Daraus können sich verschiedene Sitz- und Liegehärten ergeben, was warentypisch ist und keinen Grund zur Beanstandung darstellt.