Allgemeine Geschäftsbedingungen für Möbel Letz
§ 1 Geltungsbereich unserer Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für den Verkauf über unser Internetportal „www.moebel-letz.de“ an Verbraucher. Der Käufer sichert zu, dass er die Ware nur für private Zwecke und nicht zum Weiterverkauf erwirbt.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen erbringen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Angebote
Unser Angebot ist freibleibend bis zum Zugang unserer Auftragsbestätigung. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen, sonstigen Unterlagen, Zeichnungen und Plänen, liegt kein wirksames Angebot vor bzw. kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
§ 3 Leistungsgegenstand
Änderungen des Leistungsgegenstandes bleiben vorbehalten, sofern der Leistungsgegenstand gegenüber dem Ausstellungs- oder Prospektobjekt hinsichtlich der Form, der Farbe und / oder den Maßen abweicht, sofern diese für den Kunden zumutbar oder handelsüblich sind. Die Abweichungen gelten insbesondere dann als zumutbar, wenn diese Wert und Tauglichkeit des Produktes nicht beeinträchtigen. Sofern der Kunde von uns über Änderungen und Abweichungen des Produktes nach Vertragsschluss informiert wird, gelten die Änderungen in jedem Fall als genehmigt, sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
Sämtliche Maße in den Produktbeschreibungen sind Circamaße. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
§ 4 Leistungsfrist
Die vorgesehene Leistungsfrist ist unverbindlich. Die Leistungsfrist beginnt erst nach Eingang aller für die Ausführung des Leistungsgegenstandes notwendigen Angaben, Bescheinigungen, Freistellungen usw. zu laufen. Gleiches gilt, wenn Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind. Die Leistungsfrist ist mit dem Tag der Versendung der Lieferung durch uns gewahrt. Die Leistungsfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Soweit wir die fällige Leistung nicht innerhalb der Frist erbringen, kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung nur verlangen, wenn dieser uns zuvor auch eine Ablehnungsandrohung mit einer angemessenen Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt hat.
§ 5 Verpackung und Versand
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Der Auftrag an das Transportunternehmen oder den Spediteur erfolgt auf Kosten des Kunden. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei. Übernehmen wir nach zusätzlicher Vereinbarung die Kosten der Versendung des Leistungsgegenstandes, so geschieht der Versand dennoch auf Gefahr des Kunden. Das Vorstehende gilt entsprechend.
§ 6 Mängelgewährleistung, Haftung
Sofern die Ware Mängel haben sollte, haben wir das Recht je Mangel die Sache zweimal nachzubessern. Sollten die Nachbesserungsversuche erfolglos verlaufen, ist im Anschluss daran der Kunde zur Geltendmachung weiterer Gewährleistungsrechte berechtigt.
Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.
Zu der Beschaffenheit der Kaufsache zählen keine Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen oder den Äußerungen unserer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, erwarten kann, es sei denn diese sind ausdrücklich im Vertrag benannt worden.
Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor den Kaufpreis bzw. den ursprünglichen Werklohn abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das Dreifache der Mängelbeseitigungskosten betragen.
Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem
Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.
§ 7 Haftung
Im Rahmen der Vertragsabwicklung haften wir nur für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht. Ebenso gilt dies nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf Mängel und Transportschäden zu untersuchen. Der Kunde ist verpflichtet, den äußeren Zustand des Paketes/einer Palette zu prüfen, bevor der Kunde den Erhalt des Paketes/der Palette quittiert. Beschädigungen des Paketes/der Palette müssen konkret auf dem Frachtbrief vermerkt werden und sind vom Frachtführer zu bestätigen. Ein allgemeiner Stempel "unter Vorbehalt nachträglicher Prüfung angenommen" hat laut den allgemeinen deutschen Spediteursverordnungen keinerlei rechtliche Gültigkeit. Wird ein Paketempfang ohne genauen, individuellen Vermerk quittiert, gilt dies als Quittung, sodass nachträgliche Reklamationen gegenüber dem Spediteur und uns nicht mehr möglich sind. Dies gilt auch für solche Mängel uns gegenüber. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich und nach Kräften detailliert anzuzeigen. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition durchgeführt, so hat der Kunde den Verlust oder die Beschädigung der Ware unverzüglich bei diesen anzuzeigen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Leistungsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Leistungsgegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
§ 10 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer und ggf. anfallende Entgelte für Nebenleistungen sind sofort nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Kunde trägt etwaige Zölle sowie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallende Steuern und Abgaben. Sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 20 % des Kaufpreises einschließlich der Nebenentgelte bzw. auf 20 % des Werklohns vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadens. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Nichterfüllungsschaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Zurückbehaltungsrechte des Kunden. Liegt ein Mangel der Kaufsache oder unserer Werkleistung vor, bevor die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjährt sind, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung des gesamten Kaufpreises wegen des Mangels zu verweigern. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, so sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 11 Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag verjähren innerhalb von zwei Jahren.
Im Falle einer vom Käufer veranlassten und zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
- für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe,
- für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren
innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Polsterwaren
innerhalb des 1. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 80 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Jahres 90 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur geringe Einbußen entstanden sind.
§ 12 Widerrufsbelehrung/ Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Kenntnisnahme dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Möbel Letz GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Kai Blüthgen
Am Gewerbepark 11
06918 Elster/Elbe
Tel.: 035383 - 6018 0
Fax.: 035383 - 6018 17
E- Mail: service(at)moebel-letz.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist Koblenz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
§ 14 Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nahesten kommt.

